Um jemanden zu finden, der für Geld wehrlose Menschen tötete, „überredete“ man einen Sträfling dazu oder legte ein Richtschwert gut sichtbar auf einen öffentlichen Platz. Wer es berührte, war der neue Henker, er und seine Familie damit ehrlos.

Er durfte keinen Grund erwerben, kein öffentliches Amt bekleiden, stand in der Kirche ganz hintern. Durch auffällige Kleidung von weitem erkennbar, konnten ihm ehrbare Leute aus dem Weg gehen. Man durfte ihn nicht berühren, zuwinken, zuprosten oder etwas anfassen, was zuvor von ihm berührt wurde, um nicht selbst ehrlos zu werden. Im Wirtshaus hatte er seinen eigenen, kleinen Tisch mit angekettetem Becher.

Er verdingte sich zusätzlich u.a. als Totengräber, Abdecker, Kloakenreiniger oder durch seine medizinischen Erfahrungen auch als Wundarzt. Man glaubte schließlich, dass die strafende Hand auch heilen konnte. Zudem verkaufte er Glücksbringer, wie Knochen, Blut oder Zähne Hingerichteter oder Teile von Strick oder Galgen.

Sein Haus außerhalb oder an der Stadtmauer verfügte über ein eigenes Bad, da er nicht ins Badehaus durfte. Von jedem Marktstand erhielt er kostenlos so viel, wie er mit beiden Händen halten konnte. Um Berührungen zu vermeiden, schnitzte der Henker daher eine händeförmige Kelle.

Heiraten konnte er nur die Tochter eines anderen Henkers oder Abdeckers. Oder eine verurteilte Missetäterin, die dadurch begnadigt wurde. Allerdings zogen zahlreiche Frauen den Tod einer Heirat mit dem Henker vor.